( ASVG § 4 Abs 2 ) Die Mitgestaltungsmöglichkeit eines Beschäftigten hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Arbeit schließt dessen persönliche Abhängigkeit nicht aus. BMAGS 120.475/5-7/96 v. 20.05.1997. (ZAS Jud. 5/1998)
( ASVG § 4 Abs 2 ) Die Mitgestaltungsmöglichkeit eines Beschäftigten hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Arbeit schließt dessen persönliche Abhängigkeit nicht aus. BMAGS 120.475/5-7/96 v. 20.05.1997. (ZAS Jud. 5/1998)