( ASVG § 131 Abs 1 und 6 ) Die Doppelbelastung von Wahlarztpatienten mit Krankenscheingebühren und Selbstbehalt (Beschränkung der Kostenersätze auf 80%) ist verfassungsrechtlich bedenklich.
OGH 10 Ob S 100/98y und OGH 10 Ob S 84/98w v. 01.09.1998
In § 131 Abs 1 ASVG idF der 53. Novelle, BGBl 1996/411 , wird die Kostenerstattung bei Krankenbehandlung durch einen Wahlarzt geregelt. Sie hat folgenden maßgeblichen Wortlaut: