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VBG § 13

ArbeitsrechtARD 4994/31/99 Heft 4994 v. 12.1.1999

( VBG § 13 ) Einem als Kraftwagenlenker aufgenommenen Landesvertragsbediensteten mit der Verpflichtung, alle im Bereich des Straßenerhaltungsdienstes anlaufenden Arbeiten durchzuführen, gebührt nur dann monatlich eine Schwerkraftfahrzeuglenker-Ergänzungszulage, wenn er mindestens 11 Tage im Monat eine dementsprechende Tätigkeit ausübt, sofern ihm nicht auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine solche jedenfalls zu gewähren ist. OGH 8 Ob A 2248/96p v. 13.11.1997.

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