( BPG § 16 ) Bei Betriebsvereinbarungen über die Anrechnung von ASVG-Pensionsleistungen auf eine Betriebspension ist ohne ausdrückliche Regelung nicht allgemein anerkannt, dass auch der besondere Steigerungsbetrag für Beiträge zur Höherversicherung außer Ansatz zu lassen sei. OLG Wien 8 Ra 232/98s v. 23.10.1998.
Anm.: Bestätigt durch OGH 9 Ob A 35/99h v. 30. 6. 1999 = ARD 5062/31/99.