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Entgeltanspruch bei Arbeitskräfteüberlassung an Betriebe ohne Kollektivvertrag

ArbeitsrechtARD 4994/28/99 Heft 4994 v. 12.1.1999

( AÜG § 10 ) Besteht im Beschäftigerbetrieb (hier: ORF) hinsichtlich eines Entgeltanspruchs kein Kollektivvertrag, sondern lediglich eine freie Betriebsvereinbarung, die jedoch mit der Zustimmung der zuständigen Fachgewerkschaft zustande gekommen ist, kann sich der Mindestlohnanspruch von im Beschäftigerbetrieb beschäftigten überlassenen Arbeitskräften (hier: Kameramänner) aus einem von dieser Fachgewerkschaft abgeschlossenen Kollektivvertrag (hier: KV für Filmschaffende) ableiten.

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