KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe: Ab 1. 1. 1999 gebührt laut Übereinkommen der KV-Parteien v. 23. 12. 1999 „Teilzeitbeschäftigten für die ersten 4 Stunden pro Arbeitstag ein Stundenlohn von mindestens S 75,-.“
KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe: Ab 1. 1. 1999 gebührt laut Übereinkommen der KV-Parteien v. 23. 12. 1999 „Teilzeitbeschäftigten für die ersten 4 Stunden pro Arbeitstag ein Stundenlohn von mindestens S 75,-.“