( WT-BO § 35 Abs 3 , AngG § 36, EGV Art 48 ) Kundenschutzklauseln in Dienstverträgen können insoweit wirksam sein, als ein ausscheidender Arbeitnehmer selbst aktiv wird, um Klienten seines Arbeitgebers weiterhin zu betreuen.
OLG Wien 9 Ra 174/98v v. 21.08.1998, Revision zulässig