vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AuslBG § 4 Abs 7

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4992/46/98 Heft 4992 v. 29.12.1998

( AuslBG § 4 Abs 7 ) Dem bloßen Hinweis auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien-Herzegowina ist nicht zu entnehmen, inwieweit der beantragte Ausländer allein aus diesem Grund die Voraussetzungen für eine Beschäftigungsbewilligung außerhalb der bestehenden Kontingente zu erfüllen vermag, wenn nicht einmal behauptet wird, dass der beantragte Ausländer auf Grund der bewaffneten Konflikte in Bosnien-Herzegowina seine Heimat verlassen hätte. VwGH 97/09/0292 v. 21.01.1998. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte