( BAO § 273 ) Selbst der Umstand, dass eine Berufung kein substantiiertes Vorbringen enthält, befreit die Abgabenbehörde nicht von ihrer Verpflichtung, den Sachverhalt, der der Abgabenvorschreibung zugrunde liegt, sowie seine Subsumtion unter einen bestimmten Tatbestand entsprechend darzustellen. VwGH 96/13/0074 v. 15.07.1998. (Bescheid aufgehoben)