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AngG § 27 Z 1 und Z 6

ArbeitsrechtARD 4991/9/98 Heft 4991 v. 22.12.1998

( AngG § 27 Z 1 und Z 6 ) Auch die Beendigung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch den Arbeitnehmer rechtfertigt die vorzeitige Aufhebung des Dienstverhältnisses nicht. Auch die Beendigung der Beziehung des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber, um eine andere Beziehung zu einem anderen Mitarbeiter des Arbeitgebers aufzunehmen, bildet nicht ohne weiteres einen Entlassungstatbestand. Die Tatsache, vom Partner verlassen zu werden, mag zwar schmerzvoll sein, führt aber nicht zu einer Herabsetzung des Ansehens und der sozialen Wertschätzung. ASG Wien 8 Cga 20/98p v. 03.09.1998, Berufung erhoben.

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