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Karenzgeldanspruch alleinerziehender Mütter

SozialversicherungARD 4990/15/98 Heft 4990 v. 18.12.1998

( KGG § 11 ) Der auf 18 Monate beschränkte Karenzgeldanspruch alleinerziehender Mütter verletzt das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz nicht.

VfGH B-973/98 v. 28.09.1998

Angesichts des unbedenklichen Zieles des Gesetzgebers, beide Elternteile zur Übernahme der Pflege des Kindes zu bewegen und daher für eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf Karenzgeld nur auf die mangelnde Fähigkeit des anderen Teiles zur Betreuung des Kindes abzustellen, lässt die vorgebrachte Beschwerde die Einschätzung der gesetzlichen Einschränkung des Karenzgeldanspruchs im Falle der Inanspruchnahme des Karenzurlaubes bloß durch einen Elternteil von 24 auf 18 Monate durch das StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201, als Rechtsverletzung, aber auch die Verletzung eines anderen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts oder die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass sie - unter dem Blickwinkel der vom VfGH zu prüfenden Rechtsverletzungen - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

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