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Betriebsrat in Intranet und Internet

ArbeitsrechtARD 4990/8/98 Heft 4990 v. 18.12.1998

Arbeitsgericht Paderborn/BRD 1/BV/35/97

Betreibt ein Unternehmen ein Intranet, ist der Arbeitgeber insbesondere dann verpflichtet, dem Betriebsrat eine Homepage zur Verfügung zu stellen, wenn die elektronische Kommunikation der Mitarbeiter zum betrieblichen Alltag gehört.

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