( AngG § 23 Abs 7 ) Eine unter der Bedingung einer Nichteinigung in Entgeltfragen vom Arbeitnehmer angekündigte Kündigung ist unwirksam und kann bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber nicht die Rechtsfolgen einer Arbeitnehmerkündigung hinsichtlich eines Abfertigungsanspruchs auslösen.
OGH 9 Ob A 121/98d v. 19.08.1998