( ErbStG § 15 Abs 1 Z 17, EndbesteuerungsG § 1 Abs 1 ) Die Befreiung von endbesteuertem Kapitalvermögen von der Erbschaftssteuer beim „Erwerb von Todes wegen“ verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.
VfGH G-170/96 u.v.m. v. 12.10.1998
Der VwGH hegte in Bezug auf die Erbschaftssteuer das Bedenken, dass die „sogenannte Endbesteuerung“ von Kapitalvermögen unter verschiedenen Aspekten gegen den Gleichheitssatz verstoße.