BMF v. 24.11.1998
Ein Mietwohngrundstück und ein unbebautes Grundstück gehen im Erbweg jeweils zur Hälfte an 2 Geschwister. Die Miteigentumsanteile sollen ohne Wertausgleichszahlungen ausgetauscht werden, so dass jeder Erbe Alleineigentümer eines Grundstücks wird. Die 10-jährige Spekulationsfrist des Erblassers ist für beide Grundstücke bereits abgelaufen.