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Tankstellenpächter - kein freier Dienstnehmer

ArbeitsrechtARD 4989/13/98 Heft 4989 v. 15.12.1998

( ABGB § 1151 ) Auch wenn die Rechtsstellung von Tankstellenpächtern gegenüber dem Pachtgeber wegen der in erheblichem Maß vertraglich gegebenen Bindung an vorgegebene Einkaufs- und Verkaufsmodalitäten, Grundsätze der Preisgestaltung, vielfach Bedingungen des Warensortiments und Öffnungszeiten des Betriebes als arbeitnehmerähnlich anzusehen ist, bedingt dies - abgesehen davon, dass dies in erster Linie für die sachliche Zuständigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte maßgebend ist - nicht, dass das Vertragsverhältnis als Dienstverhältnis oder dessen Spielarten (z.B. als freies Dienstverhältnis) zu werten wäre.

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