Ab 1. 1. 1999 werden die Mindestgehälter, ausgenommen bei Metallangestellten, um 1,9%, die Mindestgehälter für Metallangestellte um 3,7%, die monatlichen Lehrlingsentschädigungen um 2,5% und die Ist-Gehälter für Metallangestellte um 2,5% erhöht.
Sonderregelungen gibt es insbesondere für die Metallangestellten und Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger. (Vlbg. Wirtschaft 49/1998) (