Existenzminimum-Verordnung 1999
Auch für 1999 werden das Existenzminimum und die unpfändbaren Freibeträge entsprechend den unten angeführten neuen Beträgen mit der Existenzminimum-Verordnung 1999 angehoben, wodurch bei Pfändung von Bezügen zur Berechnung neue Lohnpfändungstabellen erforderlich sind.