( UStG § 22 Abs 6 ) Der Umstand, dass ein Antrag auf Regelbesteuerung, ohne dass es erforderlich wäre, wiederholt wird, lässt nicht den Schluss zu, dass keiner der beiden Anträge gestellt wurde. VwGH 93/13/0297 v. 15.07.1998. (Beschwerde abgewiesen)
( UStG § 22 Abs 6 ) Der Umstand, dass ein Antrag auf Regelbesteuerung, ohne dass es erforderlich wäre, wiederholt wird, lässt nicht den Schluss zu, dass keiner der beiden Anträge gestellt wurde. VwGH 93/13/0297 v. 15.07.1998. (Beschwerde abgewiesen)