( UStG 1972 § 6 Z 8 lit e ) Erzielt eine Hausgemeinschaft nach Parifizierung der Mietwohnungen des Hauses und sofortiger Einräumung des Wohnungseigentums an die bisherigen Mieter offenbar weiterhin Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen im Mietwohngrundstück, ist ungeachtet dessen, dass das Mietwohngrundstück parifiziert und Wohnungseigentum begründet worden ist, zu prüfen, ob die ursprüngliche Hausgemeinschaft nicht weiterhin nach außen gegenüber den Mietern der Eigentumswohnungen wie bisher als Unternehmer aufgetreten ist. VwGH 94/15/0087 v. 25.06.1998. (Bescheid aufgehoben)