( EStG § 16 Abs 1 ) Verzögert sich die Errichtung eines neuen Familienwohnsitzes am Berufsort nach Ankauf eines Grundstückes wegen vorerst fehlender Baulandwidmung, bleibt die Beibehaltung des bisherigen Familienwohnsitzes durch die Erwerbstätigkeit am Berufsort bedingt und führt zur Absetzbarkeit der Familienheimfahrten.
VwGH 97/15/0114 v. 08.10.1998