( ASVG § 142 ) Wurde ein Versicherter in alkoholisiertem Zustand infolge eines dadurch verursachten Sturzes arbeitsunfähig, gebührt kein Krankengeld. LG Graz 32 Cgs 43/97 v. 26.05.1997. (ZAS Jud. 5/1998)
( ASVG § 142 ) Wurde ein Versicherter in alkoholisiertem Zustand infolge eines dadurch verursachten Sturzes arbeitsunfähig, gebührt kein Krankengeld. LG Graz 32 Cgs 43/97 v. 26.05.1997. (ZAS Jud. 5/1998)