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ASVG § 33

SozialversicherungARD 4988/19/98 Heft 4988 v. 9.12.1998

( ASVG § 33 ) Unter dem Ausdruck „Verletzung der Meldevorschriften“ ist auch die fahrlässige Verletzung dieser Vorschriften, nicht aber etwa ein durch den Leistungsberechtigten nicht verschuldetes Nichteinlagen der Meldung beim Versicherungsträger zu verstehen. LG Innsbruck 46 Cgs 34/97 v. 26.05.1997. (ZAS Jud. 5/1998)

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