( AlVG § 39 Abs 4 ) Das AMS ist bei Beurteilung des Anspruchs einer karenzierten Mutter auf Sondernotstandshilfe nicht an die Bestätigung der Gemeinde über die Unterbringungsmöglichkeit des Kindes gebunden; die Frage der Unterbringungsmöglichkeit ist auch nicht anhand der individuellen Verhältnisse der Kindesmutter zu beurteilen. VwGH 96/08/0187 v. 23.06.1998. (Beschwerde abgewiesen)