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AlVG § 39 Abs 4

SozialversicherungARD 4988/18/98 Heft 4988 v. 9.12.1998

( AlVG § 39 Abs 4 ) Das AMS ist bei Beurteilung des Anspruchs einer karenzierten Mutter auf Sondernotstandshilfe nicht an die Bestätigung der Gemeinde über die Unterbringungsmöglichkeit des Kindes gebunden; die Frage der Unterbringungsmöglichkeit ist auch nicht anhand der individuellen Verhältnisse der Kindesmutter zu beurteilen. VwGH 96/08/0187 v. 23.06.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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