( ArbVG § 105 Abs 1 ) Die Berechnung der 5-Tage-Frist für die Stellungnahme des Betriebsrats zu einer fristlosen Kündigung beginnt um 00.00 Uhr des der Verständigung des Betriebsrats folgenden Tages. LG Wr. Neustadt 4 Cga 167/96i v. 17.03.1997. (ZAS Jud. 5/1998)