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Aufwandersatzverordnung

Betriebswichtige GesetzeARD 4988/5/98 Heft 4988 v. 9.12.1998

Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen; BGBl II 1998/413, ausgegeben am 1. 12. 1998

Die Höhe der als Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen zu leistenden Pauschalbeträge wird ab 1. 1. 1999 wie folgt festgesetzt:

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