( UStG § 12 Abs 1 ) Erzielt ein Ausländer, der im Inland weder seinen Sitz noch eine Betriebsstätte hat, pro Jahr im Inland einen einzigen Umsatz von S 3.000,- bis S 8.000,- (für einen Vortrag über politische, rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse in Ungarn), ist dieser Leistungsumfang nicht geeignet, einen Anknüpfungspunkt für die Vorsteuerabzugsberechtigung im Inland von einigem wirtschaftlichen Gewicht zu begründen. VwGH 97/15/0004 v. 25.06.1998. (Beschwerde abgewiesen)