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BundesbahnG § 19 Abs 1 Z 1

BetriebswichtigesARD 4987/29/98 Heft 4987 v. 4.12.1998

( BundesbahnG § 19 Abs 1 Z 1 ) Die umfassende, für alle Unternehmensbereiche der ÖBB normierte Gebührenbefreiung im Bundesbahngesetz 1992 ist gleichheitswidrig. VfGH G-72/97,G-247/97 v. 02.10.1998.

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