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BGBl II 1998/411

Betriebswichtige GesetzeARD 4987/5/98 Heft 4987 v. 4.12.1998

Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl gemäß § 12a Abs 1 AuslBG werden Landeshöchstzahlen für das Jahr 1999 wie folgt festgesetzt:

Burgenland 3 100

Kärnten 7 000

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