Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl gemäß § 12a Abs 1 AuslBG werden Landeshöchstzahlen für das Jahr 1999 wie folgt festgesetzt:
Burgenland 3 100
Kärnten 7 000
Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl gemäß § 12a Abs 1 AuslBG werden Landeshöchstzahlen für das Jahr 1999 wie folgt festgesetzt:
Burgenland 3 100
Kärnten 7 000