Die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) im Jahr 1999 beträgt 264.944. Kundmachung der BMAGS; BGBl II 1998/412, ausgegeben am 27. 11. 1998.
Anm.: Siehe dazu auch die Landeshöchstzahlen für 1999, ARD 4987/5/99.