Regierungsvorlage; 1462 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Dieses Gesetz sieht ab 1. 7. 1999 bzw. 1. 7. 2000 die Schaffung von Koordinationspflichten für Bauherren und Projektleiter im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz vor, wenn auf Baustellen nach- oder nebeneinander Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen im Einsatz sind. Dadurch soll das in diesem Wirtschaftsbereich für Arbeitnehmer besonders hohe Unfallrisiko herabgesetzt werden. Bereits vor Aufnahme der eigentlichen Bauarbeiten - im Planungsstadium - werden Bauherren und Projektleiter verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle sowie bei späteren Reparatur- und Wartungsarbeiten an fertiggestellten Bauwerken zum Einsatz kommenden Arbeitnehmer zu berücksichtigen.