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ZPO § 228

BetriebswichtigesARD 4985/22/98 Heft 4985 v. 27.11.1998

( ZPO § 228 ) Eine Feststellungsklage über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses zu einem Dritten ist unzulässig, weil sich die Rechtskraft eines derartigen Feststellungsurteils nicht auf den Dritten erstreckt. OGH 9 Ob A 16/97m v. 27.08.1997.

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