( ZPO § 228 ) Eine Feststellungsklage über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses zu einem Dritten ist unzulässig, weil sich die Rechtskraft eines derartigen Feststellungsurteils nicht auf den Dritten erstreckt. OGH 9 Ob A 16/97m v. 27.08.1997.
( ZPO § 228 ) Eine Feststellungsklage über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses zu einem Dritten ist unzulässig, weil sich die Rechtskraft eines derartigen Feststellungsurteils nicht auf den Dritten erstreckt. OGH 9 Ob A 16/97m v. 27.08.1997.