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Risikohaftung bei Unterbrechung der Heimfahrt von der Dienstverrichtung

BetriebswichtigesARD 4985/19/98 Heft 4985 v. 27.11.1998

( ABGB § 1014, VersVG § 67 ) Die Risikohaftung des Arbeitgebers für Unfallschäden an einem für die Dienstverrichtung verwendeten eigenen Kfz eines Arbeitnehmers geht auch dann nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer die Rückfahrt von der dienstlichen Verrichtung aus privaten Gründen unterbricht.

OGH 9 Ob A 122/98a v. 21.10.1998

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