Änderung des ASchG und des ArbIG durch Art II und III eines das Berggesetz ablösenden Mineralrohstoffgesetzes (Mineralrohstoffgesetz - MinroG) betreffend Ausnahme von Tätigkeiten, die dem MinroG unterliegen, ausgenommen die obertägige Gewinnung und Aufbereitung grundeigener mineralischer Rohstoffe außer Magnesit. Regierungsvorlage; 1428 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX. GP.
Anm.: Änderung des ASchG und des ArbIG kundgemacht in BGBl I 1999/38, ARD 4996/2/99.