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AngG § 26 Z 2, § 10

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4982/44/98 Heft 4982 v. 17.11.1998

( AngG § 26 Z 2, § 10 ) Das Hinhalten eines Arbeitnehmers mit der Klärung seines Provisionsanspruches stellt bei einer 3-monatigen Verfallsfrist in der Provisionsvereinbarung einen Austrittsgrund dar, weil der Arbeitgeber in diesem Falle verpflichtet gewesen wäre, ehestens dem Arbeitnehmer das Berechnen seiner Provisionsansprüche zu ermöglichen. OLG Wien 7 Ra 298/97p v. 25.06.1998.

Anm.: Bestätigt durch OGH 9 Ob A 319/98x v. 14. 4. 1999, ARD 5032/20/99.

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