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UrlG § 16, GewO § 82 lit f

RechtsmittelerledigungenARD 4980/29/98 Heft 4980 v. 10.11.1998

( UrlG § 16, GewO § 82 lit f ) Das Urteil des ASG Wien 21 Cga 65/97z v. 27. 10. 1997 = ARD 4972/9/98, betreffend ungerechtfertigte Entlassung infolge eines 1½-stündigen Dienstversäumnisses nach Beendigung einer Pflegefreistellung, wurde bestätigt. OLG Wien 10 Ra 214/98h v. 25.09.1998, Revision unzulässig.

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