vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 18 Abs 1

Lohnsteuer und AbgabenARD 4980/15/98 Heft 4980 v. 10.11.1998

( EStG § 18 Abs 1 ) Ob ein Verlust (Fehlbetrag) aus vorangegangenen Jahren stammt, ist aus der Sicht jenes Steuersubjektes zu beurteilen, das den Verlust (Fehlbetrag) erwirtschaftet hat.

Verluste, die erst im Jahr der Verschmelzung bei der übertragenden Gesellschaft entstanden sind, können nicht für denselben Zeitraum als Einkommensbestandteil der übernehmenden Gesellschaft zugerechnet werden. VwGH 93/13/0054 v. 15.07.1998. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte