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EStG § 47 Abs 1  

Lohnsteuer und AbgabenARD 4979/16/98 Heft 4979 v. 6.11.1998

( EStG § 47 Abs 1 ) Der Umstand, dass die Tätigkeit eines Lehrbeauftragten stetig bis auf zuletzt 11 Stunden eingeschränkt wird, führt nicht zwangsläufig dazu, dass diese Tätigkeit, die in früheren Jahren als Dienstverhältnis zu beurteilen gewesen wäre, nur infolge ihrer Einschränkung die Merkmale einer selbständigen Tätigkeit angenommen hat.

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