( MLT-Hausbesorger f. Wien, HbG § 12 Abs 1 ) Einem Hausbesorger gebührt für die Betreuung von Warmwasser und Zentralheizungsanlagen während der tatsächlichen Betriebsdauer neben dem Grundbezug ein Zuschlag für einen Kessel auch dann, wenn dieser nicht tatsächlich in Betrieb ist.
ASG Wien 6 Cga 175/97s v. 19.05.1998, Berufung erhoben