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Betriebszeitenänderung im Gastgewerbe und Anordnung von Sonntagsarbeit

ArbeitsrechtARD 4979/6/98 Heft 4979 v. 6.11.1998

( AZG § 19c Abs 2 ) Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, nach Änderung seiner Betriebszeiten einen Arbeitnehmer, dem bei Abschluss seines Dienstvertrages mitgeteilt wurde, dass die Öffnungszeiten des Gastgewerbebetriebes die Sonn- und Feiertage nicht umfassen, auch für Sonntagsdienste einzuteilen.

OGH 9 Ob A 187/98k v. 19.08.1998

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