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Pensionsrückstellung, Berechtigung zur Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten

Lohnsteuer und AbgabenARD 4978/15/98 Heft 4978 v. 3.11.1998

BMF v. 28.09.1998

Die Pensionsrückstellung ist nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu erstellen (§ 14 Abs 7 Z 1 EStG 1988). Die Beibringung eines versicherungsmathematischen Gutachtens ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber auf Grund der Komplexität der Pensionsvereinbarungen sowie der gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen empfohlen.

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