vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 101

SozialversicherungARD 4977/17/98 Heft 4977 v. 28.10.1998

( ASVG § 101 ) Ist die Gewährung einer Versehrtenrente strittig, reicht für die Herstellung des gesetzlichen Zustandes infolge Irrtums der Behörde über den Sachverhalt die Feststellung nicht aus, dass der Irrtum Unfallfolgen betrifft, die bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen gewesen wären. Vielmehr muss festgestellt werden, dass die zu Unrecht nicht berücksichtigten Unfallfolgen und deren Auswirkungen in Zusammenhang mit den allenfalls bereits unstrittigen Unfallfolgen im Ablehnungsbescheid den Anspruch auf Versehrtenrente begründet hätten. VwGH 98/08/0002 v. 21.04.1998. (Bescheid aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte