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Umfang der Fürsorgepflicht hinsichtlich der Kosten einer Schutzimpfung

ArbeitsrechtARD 4976/16/98 Heft 4976 v. 23.10.1998

( ABGB § 1157 ) Der Umstand, dass eine Arbeitsstätte in einer zeckengefährdeten Zone liegt, rechtfertigt ohne besondere berufliche Exposition nicht die Verpflichtung eines Arbeitgebers, in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht für die Kosten einer Zeckenschutzimpfung aufzukommen.

OLG Wien 9 Ra 173/98x v. 21.08.1998, Revision zulässig

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