( ASVG § 176 Abs 1 Z 5 ) Ein Seminar zum Thema „mentales Training“ samt einem als praktische Übung zu qualifizierenden Radausflug gehört in den Bereich allgemeiner Persönlichkeitsbildung und ist, wenn auch der Besuch eines solchen Seminars mehr oder weniger im Interesse des Dienstgebers liegen kann, grundsätzlich dem nichtversicherten eigenwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen, der nicht unter UV-Schutz steht.
OGH 10 Ob S 200/98d v. 23.06.1998