( GmbHG § 16, ABGB § 863 ) Wurde einem Geschäftsführer gegenüber wirksam nach Gesellschafterbeschluss die Kündigung des Dienstverhältnisses ausgesprochen, ist diese auch dann nicht unwirksam, wenn nach Einwendungen des Geschäftsführers gegen diese Kündigung eine weitere Eventualkündigung zu einem späteren Termin ausgesprochen wurde.
OGH 9 Ob A 36/98d v. 29.04.1998