Bundesgesetz über die Kammern der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftskammergesetz 1998 - WKG), mit dem das HKG aus dem Jahre 1946 ersetzt wird. Das neue Gesetz enthält insbesondere folgende Neuregelungen:
- Der Wirkungsbereich der Sektionen wird nicht mehr durch das Gesetz, sondern durch eine Verordnung des Kammertages festgelegt (§ 13 WKG).