( GrEStG § 1 Abs 1 Z 1 ) Ist eine Grunderwerbsteuerschuld mit einem durch Kaufvertrag über Miteigentumsanteile an einer Wohnung verwirklichten Erwerbsvorgang zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses entstanden, stellt der Umstand, dass der Steuerpflichtige ca. ein Jahr danach die weiteren ihm gehörenden Miteigentumsanteile an derselben Liegenschaft an eine dritte Person veräußert hat, auch dann kein Ereignis dar, das die bereits entstandene Steuerschuld wegfallen lassen könnte, wenn es sich bei den beiden Erwerbsvorgängen lediglich um den Tausch einer Eigentumswohnung gegen eine andere gehandelt hat. VwGH 97/16/0511 v. 21.01.1998. (Beschwerde abgewiesen)