( EGV Art 92 ) Mitteilung der Kommission gemäß Art 93 Abs 2 EG-Vertrag an die übrigen Mitgliedstaaten und andere Interessierte betreffend ein Mautbefreiungssystem auf der Tauernautobahn für im Bezirk Lungau ansässige Unternehmen und Eröffnung des formalen Untersuchungsverfahrens. Mitteilung der Kommission 98/C 198/04; ABl C 198 v. 24. 6. 1998, S. 6.