Ausschussbericht 1304 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX. GP
Gesetzwerdung durch weitere parlamentarische Behandlung und Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten.
Die am 7. 7. 1998 im Nationalrat beschlossene Änderung des AlVG, des AMPFG, des KGG und des AMSG sieht als Kernstück u.a. eine neue Möglichkeit einer „Weiterversicherung“ in der Arbeitslosenversicherung für Unternehmer, freie Dienstnehmer und Arbeitnehmer, die längere Zeit im Ausland tätig sind, vor. Sie sollen künftig die Möglichkeit haben, jene Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu wahren, die sie als Arbeitnehmer bereits erworben haben. (Sicherungsbeitrag, § 5d AMPFG)