Valorisierung der Angemessenheitsgrenze beim Pkw? - Keine Anpassung seit dem BMF-Erlass zur Angemessenheitsprüfung v. 28. 9. 1990, Artikel von Mag. Christoph Oberleitner, Bramberg/BRD. Der Autor meint, dass sich die starre Betragsgrenze von S 467.000,- zunehmend (mit zeitlichem Abstand) vom dynamischen, inflationsangepassten Angemessenheitsbegriff des Gesetzes entfernt. Bei Inflationsanpassung nach dem VPI 1986 würde sich ein inflationsangepasster Wert für die Angemessenheitsgrenze beim Pkw von ca. S 564.000,- ergeben. (SWK 19/1998)